Das Familienrecht umfasst die Gesamtheit der Normen, welche die personen- und vermögensrechtlichen Beziehungen der durch Ehe oder Verwandtschaft verbundenen Personen regeln, sowie das Erwachsenenschutzrecht. Das Familienrecht regelt nicht nur die Rechtsbeziehungen zwischen den einzelnen Familienmitgliedern und den Status einer Person, sondern bildet auch die Grundlage für andere Rechtsgebiete wie beispielsweise für Bestimmungen im Sozialversicherungsrecht.
- Möchten Sie sich von Ihrem Ehemann/Ihrer Ehefrau scheiden lassen?
- Möchten Sie sich von Ihrem Ehepartner/Ihrer Ehepartnerin trennen?
- Sind Sie nicht verheiratet, möchten aber einen Konkubinatsvertrag erstellen?
- Prozessbeistandsschaft in Scheidungs- und Trennungsverfahren vor Gericht
- Ihr Ehemann/Ihre Ehefrau ist nicht der Vater Ihres Kindes und Sie möchten ihn als Vater aberkennen lassen
- Die Kindes-und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) möchte Ihr Kind fremdplatzieren, doch Sie sind nicht einverstanden